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Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht legitimieren Sie eine andere Person, für Sie entscheiden und handeln zu können, wenn Sie selbst nicht in der Lage dazu sind. Dies kann aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder auch durch eine urlaubsbedingte längere Abwesenheit sein.

Dabei können Sie Regelungen treffen zu Finanzen, Gesundheit, Behörden, Post- und Fernmeldethemen oder auch digitalen Angelegenheiten. Diese Vollmacht verhindert die gerichtliche Betreuung, die sonst notwendig ist.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung.