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Sorgerechtsverfügung

Haben Sie sich schon einmal Gedanken dazu gemacht, wer sich um Ihre minderjährigen Kinder kümmern soll oder darf, falls Sie nicht mehr dazu in der Lage sind? Stellen Sie sich vor, beide Elternteile verunglücken. Oder bei Alleinerziehenden, was ist da zu regeln?

Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie die Personen, bei denen die Kinder dann leben sollen und die sich um Erziehung und gegebenenfalls die Vermögensverwaltung der Kinder (z. B. das Erbe) kümmern dürfen.

Sonst legt das Gericht dieses fest. Die Ansichten des Gerichts, wer dafür geeignet ist, können durchaus von Ihren Ansichten abweichen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der konkreten Lösung.