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Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und Maßnahmen fest.

An diese Festlegungen müssen sich Ärzte gesetzlich halten, wenn sie denn rechtskonform und nachprüfbar hinterlegt sind. Das Bundesministerium der Justiz empfiehlt, die Patientenverfügung jährlich zu überprüfen, gegebenenfalls zu ändern und mit einem aktualisierten Datum zu unterschreiben.

Medizinische Fortschritte und juristische Änderungen können laufende Anpassungen erforderlich machen. Hier ist es sinnvoll, sich an einen Partner zu wenden, der diese Dinge im Blick hat.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung.