Start » Vermögensschutz » Vorsorgevollmachten » Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung

Wer seine Angelegenheiten länger oder dauerhaft nicht mehr alleine regeln kann, z. B. durch Demenz, einen Unfall oder eine andere Erkrankung, wird, falls nichts anderweitig in einer Betreuungsverfügung geregelt ist, von einem gerichtlich bestellten Betreuer oder einer gerichtlich bestellten Betreuerin vertreten.

Berufsbetreuer/-innen steht relativ wenig Zeit zur Verfügung und sie kosten natürlich Geld. Wenn Sie selbstbestimmt eine Person damit beauftragen möchten, die die Dinge wirklich in Ihrem Sinne regelt, dann benötigen Sie eine rechtssichere Betreuungsverfügung.

Selbst wenn das Gericht die oder den Ehepartner/-in als Betreuer/-in bestellen sollte, können Sie dieser Person viele juristische Hürden ersparen, wenn Sie im Vorfeld über eine Betreuungsverfügung vorsorgen.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung.