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Ungewisse Zeiten für Finanzanlagenvermittler

Symbolbild unsicher

Zuletzt geändert am 10. Oktober 2019.

FONDS professionell online berichtet über den Entwurf des Koalitionsvertrages. Dieser sieht (wieder einmal) unschöne (und vor allem unsichere) Entwicklungen für Finanzprofis vor.

Im schlimmsten Fall kommt dabei ein Berufsverbot für Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34 f GewO heraus. Es drängt sich der Eindruck auf, die bösen Finanzmenschen sollen weichen, man will die Kunden wohl komplett in die Arme der Banken treiben.

Warten wir es ab.

Finanzanlagenvermittler, die nach einer Alternative suchen, sind herzlich willkommen, sich bei uns zu melden. (siehe auch Vertriebschance)


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Der Entwurf des Koalitionsvertrags liegt vor. Für Finanzanlagenvermittler birgt er richtig Sprengstoff: Falls es bei der aktuellen Fassung bleibt, droht ihnen im schlimmsten Fall ein Berufsverbot. FONDS professionell ONLINE erläutert, welche Konsequenzen die Pläne der Großen Koalition haben könnten.

Quelle: www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/groko-hammer-berlin-will-34f-vermittler-unter-bafin-aufsicht-stellen-141074/newsbild/1/

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