
Das Handelsblatt berichtet über eine Razzia der Staatsanwaltschaft beim Goldhändler PIM-Gold. Wenngleich natürlich die Unschuldsvermutung gilt, solange nicht ein Gericht eine rechtskräftige Verurteilung ausspricht, so sehr gibt das für betroffene Anleger natürlich Anlaß zur Sorge. Ein Hinweis sei erlaubt: Wenn man fremdes Eigentum (Kundengold) in einem Hochsicherheitslager einlagert, dann verursacht dieses Kosten, die dem Eigentümer …