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Rückabwicklung von Lebensversicherungen / Generali knickt ein

Zuletzt geändert am 10. September 2019.

Wer eine Lebensversicherung (oder Rentenversicherung) abschließt hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Gerechnet wird diese Frist ab dem Tag, an dem der/die Versicherungsnehmer/in alle Vertragsunterlagen, Police und Versicherungsbedingungen vorliegen hat und über eben dieses Widerrufsrecht (wirksam) belehrt worden ist.

Soweit so gut, klingt das einfach. In der Vergangenheit haben allerdings Versicherer mangelhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Dies führt dazu, dass die Frist nicht zu laufen beginnt. Das kann sogar auf Verträge zutreffen, die schon abgewickelt sind, d.h. zur Auszahlung gekommen sind oder gekündigt wurden. Auch solche Verträge können dann widerrufen werden und müssen rückabgewickelt werden. Es wird so gehandelt, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen und die „gegenseitigen Nutzungen“ müssen herausgegeben werden. Der Versicherer muss also die Beiträge zurückzahlen und da er mit dem Geld auch für sich selber Erträge (in der Vergangenheit teilweise erheblicher Größenordnung) erzielt hat, diese auch herausgeben.

Der/die Kunde/-in muss natürlich dagegenrechnen lassen, falls er/sie schon Gelder von der Versicherung erhalten hat.

Sehr häufig ist es so, dass die Kunden/innen sehr hohe Beträge ausgezahlt bekommen, wenn noch wirksam widerrufen werden kann. Teilweise kommt der Rückkaufswert nochmal oben drauf.

In Zeiten, in denen 40 % aller Lebensversicherungsgesellschaften Deutschlands unter einer verschärften Beobachtung der Aufsichtsbehörde stehen, weil sie wirtschaftliche Probleme haben, wird dies natürlich von den Versicherern nicht gerne gesehen. Einer der Kandidaten, die  versucht haben sich davor zu drücken, musste jetzt klein beigeben. Darüber berichtete procontra online.

Aber auch bei anderen Gesellschaften lohnt es sich nachzuprüfen, ob die Verträge widerrufen werden können. Gerne vermitteln wir einen entsprechenden Kontakt, wo sie kostenlos prüfen lassen können, ob sie davon profitieren könnten.


Generali knickt vor Verbraucherschützern ein

Generali knickt vor Verbraucherschützern ein

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte kürzlich die Generali Lebensversicherung abgemahnt. Streitpunkt war die nicht genehmigte Rückabwicklung einer Rentenversicherung. Nun hat der Versicherer eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Quelle: www.procontra-online.de/artikel/date/2019/09/generali-knickt-vor-verbraucherschuetzern-ein/

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