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Finanzielle Repression – Enteignung

Zuletzt geändert am 18. März 2020.

In der Beratung erleben wir häufig, dass Menschen entsetzt sind, welche Maßnahmen der finanziellen Repression Staaten in der Vergangenheit in Krisenzeiten angewendet haben. Das Erstaunen ist oft groß, wenn wir aufzeigen, welche gesetzlichen Grundlagen heute schon existieren, um an das Geld der Sparer in Renten- und Lebensversicherungen, Bausparverträgen und Bankguthaben heranzukommen.

Gelegentlich erleben wir dabei, dass unsere Kunden sich nicht vorstellen können, dass der Staat in der heutigen Form tatsächlich auch Enteignungsmaßnahmen durchführen würde.

Daher empfehlen wir die Lektüre nachstehenden Artikels. Hier geht es zwar nicht um Enteignungsmaßnahmen angesichts einer Finanzkrise oder einer Überschuldung. Es zeigt aber wie bereits heute Enteignungen ein gängiges Mittel sind und gar nicht so selten vorkommen.
Wenn Sie sich dann auch noch vorstellen, dass Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland aufgrund einer Notlage dazu gezwungen sein könnten, auf Ihre Guthaben zuzugreifen, dann sollte es so langsam klar werden, dass dieses auch ohne großes Zögern durchgeführt werden wird.


Enteignet für S 21

Enteignet für S 21

Für günstigen Wohnraum zu enteignen, wäre DDR. Es für Braunkohle, die Flugzeugproduktion oder eine schiefe Tiefhaltestelle zu tun, dient hingegen dem Allgemeinwohl. Eine Gegenüberstellung verrückter Maßstäbe.

Quelle: www.kontextwochenzeitung.de/debatte/441/enteignet-fuer-s-21-1-6178.html

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