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Marktstammdatenregister – Vorbereitung von Enteignung?

Symbolbild Energieerzeugungsanlagen

Zuletzt geändert am 21. April 2022.

Die Erfassung aller Stromerzeugungsanlagen in einem Marktstammdatenregister

In einem sogenannten Marktstammdatenregister müssen jetzt alle Energieerzeugungsanlagen erfasst werden. Dazu zählen auch private Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaik-Anlagen.

Finanzielle Repression – Enteignung

Wer sich schon einmal mit Maßnahmen von Staaten in Krisenzeiten beschäftigt hat, den beschleicht dabei sicherlich ein ungutes Gefühl. Eine der beliebtesten Maßnahmen für finanzielle Repression sind Enteignungen von Energieerzeugern. Nach einer Entschädigung produzieren diese nämlich laufende Einnahmen und das ist genau das, was Staaten in Krisenzeiten benötigen.

Ein zentrales Register, in das alle Energieerzeugungsanlagen eingetragen werden müssen, bietet hierfür die ideale Datenbasis. So heißt es auch auf der Registerseite:

Die bisher bestehenden Register sind unvollständig und haben oftmals keine ausreichende Datenqualität. Zudem wird durch die Existenz verschiedener Register für verschiedene Zwecke der notwendige Austausch von wichtigen Informationen rund um die Energieversorgung erschwert. Das MaStR wird das erste umfassende Register sein, das den gesamten Energiemarkt abbildet.

Marktstammdatenregister

Nachtrag vom 12.04.2022

Nanu, wer hätte das gedacht:

Dieser Herr Habeck hat jetzt angekündigt es solle dafür gesorgt werden, dass Energieversorger besser enteignet werden können.

 

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