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ARD: Hart aber fair – Sendung vom 22.01.2018

Symbolbild Fernseher

Zuletzt geändert am 10. September 2019.

Crash der Lebensversicherungen: Panikmache oder echte Gefahr?

Crash der Lebensversicherungen: Panikmache oder echte Gefahr?

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Ein finanziell sicherer Lebensabend: Dafür haben viele Deutsche eine Lebensversicherung. Aber lohnen sich diese Verträge noch in Zeiten von Nullzinsen? Haben Insider Recht, die vor einem Crash der Versicherungen warnen? Und was wäre eine sichere Alternative?

Source: www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/sendungen/crashderlebensversicherungen-102.html – (Der Link ist leider nicht mehr abrufbar.)


Unsere Einschätzung

In der Sendung ging es teilweise emotional hoch her, was angesichts der Bedeutung der deutschen Lebensversicherungen für die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau in Deutschland auch verständlich ist.

Wir schätzen die Gesamtlage der deutschen Versicherungsgesellschaften in Bezug auf die Lebensversicherungssparten allerdings noch dramatischer ein. Mit keinem Wort wurde beispielsweise der § 314 VAG erwähnt. Dieser ermöglicht faktisch eine komplette Enteignung der Vermögen deutscher Sparer in Lebens- und Rentenversicherungen.

Wenn Sie wirklich wissen wollen, wie es um die Versicherungsverträge steht, ob man besser aus der Versicherung aussteigen soll und wie man das am besten tun kann, um kein Geld zu verlieren, dann lassen Sie sich von Experten beraten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beurteilung, wer dafür in Frage kommt.

2 comments

  1. Peter Schwark says:

    § 314 VAG (§89 VAG a.F.) wird hierschräg andiskutiert als Enteignungsparagraph. Tatsächlich schützt er die besonderen Belange der Versicherten, denn:

    Gäbe es § 314 VAG nicht, gälte das allgemeine Insolvenzrecht. Alle Verträge erlöschen sofort, BU, Todesfallschutz, Rentenansprüche, alles wäre sofort weg. Das allgemeine Insolvenzrecht würde Versicherte nur zu Gläubigern machen, die bruchteilsweise abgefunden würden.

    Stattdessen bringt § 314 VAG Versicherten entscheidende Vorteile: Alle Ansprüche bleiben grds. erhalten, der Todesfallschutz, lebenslange Renten, BU-Schutz. Deshalb bleibt es auch bei der Pflicht, die Prämien weiter zu zahlen. Ansonsten drohen Beitragsfreistellung und entspr. Leistungsreduktion.

    Im Kern handelt es sich hier also um eine Spezialvorschrift des Insolvenzrechts, das unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes die Gleichbehandlung aller Versicherten gewährleisten soll. Das vorübergehende Zahlungsverbot gibt der Aufsicht die Zeit, die Verhältnisse zu ordnen. Die Ansprüche bleiben jedoch grds. bestehen, fällige Zahlungen erfolgen lediglich später.

    Die Kundenansprüche sind gegenüber anderen Gläubigern privilegiert. Nur wenn die Mittel dafür nicht ausreichen, erfolgt eine anteilige Leistungsherabsetzung, um max. 5 %. Der 2003 gegründete gesetzliche Sicherungsfonds geht der Regelung des § 314 VAG grds. vor, so dass § 314 VAG nur eine Auffangvorschrift ist.

    • ro_admin says:

      Vielen Dank für die konträre Meinungsäußerung, die Sie als Vertreter der Versicherungsbranche auch vertreten müssen.
      Im Grunde gebe ich Ihnen recht, was die Aufrechterhaltung von BU- und Todesfallschutz angeht.

      Im Hinblick auf Sparanteile (und unser Fokus liegt auf Altersvorsorge und Vermögen) ist der §314 aber tatsächlich ein Enteignungsparagraph. Unter „normalen“ Bedingungen könnte man es so sehen wie Sie.
      Die Versicherten sind aber Gläubiger Ihrer Versicherungsgesellschaften (und der Banken und letztlich auch des Staates) und als solche wirklich schlecht abgesichert.

      Die anhaltende Niedrigzins-Phase (oder sprechen wir lieber von einer Niedrig- bis Nullzins-Epoche) in Verbindung mit der Deckungsrückstellungs-Verordnung und einem wahrscheinlicher werdenden Ausfalls von Staatsanleihen (z.B. Griechenland, Portugal etc.) hat die Versicherungsbranche bereits jetzt teilweise in massive Schwierigkeiten gebracht.
      Bei einem Ausfall von Staatsanleihen oder einer globalen Finanzkrise (wie 2008 angedeutet) wird es zu einem flächendeckenden Ausfall von Versicherungsgesellschaft kommen.

      Die Garantien, die von den Versicherungen so beschwört werden und an die sich viele Versicherte krampfhaft klammern, sind dann nicht einmal das Papier wert, auf das sie gedruckt wurden.

      Die von Ihnen angesprochene Protektor-AG ist genauso wie die Einlagensicherung der Banken letztlich nur Augenwischerei und dafür gedacht eine kleinere notleidende Gesellschaft oder Bank aufzufangen. Die Finanzmittel sind einfach nicht ausreichend für eine globale Krise.

      Die Geschichte zeigt einfach, dass für solche Fälle die breite Masse in die Röhre schaut und viel Kapital vernichtet werden kann.

      Letztlich ist es falsch alle „Eier in einen Pott“ zu legen und darauf zu hoffen, dass es schon irgendwie gut gehen wird.
      Genau das tut aber der Großteil der Bevölkerung in Deutschland. Keine Sachwerte, kein Produktivkapital, kein (Kapitalanlage-)Immobilien-Vermögen aber Geldwerte in verschiedenen Formen (Bank- Sparguthaben, Bausparverträge, Lebens- und Rentenversicherungen). Das ist grob fahrlässig und letztlich derselbe „Pott“.

      Eine Absicherung der Altervorsorge und des Vermögens ist in Zeiten einer aufkommenden oder zumindest wahrscheinlicher werdenden Krise dringend angezeigt.

      (Allerdings gilt das auch, falls es tatsächlich zu keiner globalen Krise kommen sollte, denn die Inflation frißt die Geldwerte der Deutschen schlicht und einfach auf.)

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